Förderrichtlinien

Die Fördergrundsätze

der WISPO - Wiesbadener Sportförderung e.V.

§ 1

Grundlage der Förderungsgrundsätze ist die Satzung der WISPO – Wiesbadener Sportförderung e.V. – . Der Vorstand regelt die Förderung und entscheidet über die Auswahl der zu fördernden Sportlerinnen und Sportler, Vereine und Mannschaften. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

§ 2

Der jeweilige Vereinsvorstand ist aufgerufen, über die Grundsätze der Förderung zu befinden und diese zu formulieren. Die Grundsätze werden den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht, d.h., es gelten die Förderrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung.

§ 3

Im Rahmen der turnusmäßigen Mitgliederversammlungen ist es den Mitgliedern möglich, auf gegebenenfalls gewünschte Änderungen hinzuwirken.

§ 4

Gefördert werden können:

  • Sportlerinnen und Sportler aller olympischen Disziplinen inklusive der Paralympics sowie deren Vereine; Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zu einem Landes- bzw. Bundeskader.
  • In begründeten Einzelfällen ist eine individuelle Förderung auch ohne Zugehörigkeit zu einem Landes- bzw. Bundeskader möglich.
  • Sportvereine und Auswahlmannschaften, die die Landeshauptstadt Wiesbaden in besonderem Maße vertreten. Nicht gefördert wird der Senioren- und der Breitensport.

§ 5

Die Förderung kann erfolgen:

  • durch ideelle und materielle Unterstützung;
  • durch Unterstützung und Beratung der Sportvereine und Einzelsportlerinnen und Einzelsportler  (z. B. in Ausbildungsfragen oder in Fragen der (dualen) Karriereplanung)
  • als Zuschuss zur Beschäftigung qualifizierter Trainerinnen und Trainer;
  • als Zuschuss zur Anschaffung von Sportgeräten, Materialien und Fahrzeugen
  • als Fahrtkostenzuschuss;
  • als Beihilfe für Schule, Ausbildung, Studium oder spezielle Ernährung
  • als Zuschuss zu Trainings- und Wettkampfmaßnahmen
  • als Zuschuss zu Rehabilitationsmaßnahmen

§ 6

Eine Förderung kann auch erfolgen als Zuschuss für besondere finanzielle Belastungen bei der Durchführung von Wettkämpfen und Turnieren

§ 7

Die Antragstellung auf Förderung ist maximal 2 x im Jahr möglich. Die Fristen zur Einreichung der Förderanträge sind der Homepage der WISPO (www.wispo-online.de) zu entnehmen.

§8

Die Verwendung der Fördermittel ist von den Sportvereinen spätestens am Jahresende nach-zuweisen.

§9

Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Anti-Dopingbestimmungen der WADA, sowie gegen die Integrität im sportlichen Wettbewerb, wird die Förderung sofort eingestellt. Über eine Rückforderung ausgezahlter Fördermittel entscheidet der Vorstand

Wiesbaden, den 14. Oktober 2017